
Beitragsordnung gültig ab dem 01.01.2007
Die DJK-Brakel verwendet für Mitglieder günstige Beitragsmodelle. Ob nun Einzelmitglied oder Familienbeitrag, die DJK bietet viele Möglichkeiten für wenig Geld.
Auf der Grundlage unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 31. Oktober 2006 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
Ab 01.01.2007 beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
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Vierteljährlich |
Halbjährlich |
Jährlich |
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bei Jugendlichen bis 18 Jahre |
16,00 € |
31,00 € |
60,00 € |
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bei Studenten und Auszubildenden |
16,00 € |
31,00 € |
60,00 € |
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bei Wehr- und Zivildienstleistenden |
16,00 € |
31,00 € |
60,00 € |
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bei aktiven Mitglieder |
19,00 € |
38,00 € |
72,00 € |
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bei passiven Mitgliedern |
nicht |
nicht |
30,00 € |
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Familienbeitrag |
nicht |
nicht |
155,00€ |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten.
Die Beiträge sind fällig bei vierteljährlicher Zahlung jeweils zum 15. eines beginnenden Quartals, bei halbjährlicher Zahlung zum 15. eines beginnenden Halbjahres. Bei einer jährlichen Zahlung ist der Mitgliedsbeitrag jeweils zum 15. April fällig. Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten oder beim Ausscheiden zu erstatten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss immer schriftlich an den Verein erfolgen. Die Kündigung per E-Mail ist nicht möglich. Schicken Sie die Kündigung in die Ostheimerstraße 15 oder geben Sie sie bei einem Übungsleiter oder Vorstandsmitglied ab.